Heures par semaine
AA: 50 Stunden, OA: 46 Stunden
AA: Sofern im Jahresschnitt über 42 Stunden gearbeitet wurde, wird eine Kompensationswoche gewährt, die wie eine Ferienwoche behandelt wird (also nicht minus 50 Stunden).
OA: Als Abgeltung für die Differenz zwischen 42 und 46 Stunden werden zwei Kompensationswochen gewährt, die wie Ferienwochen behandelt werden (also nicht minus 46 Stunden zählen).
Als Überstunden gelten die Arbeitsstunden über 46 und unter 50, sofern diese aus strukturellen Gründen nötig und angeordnet oder visiert sind.
Ärztinnen und Ärzten mit Facharzttitel, die eine Poolbeteiligung von mindestens CHF 24'000 pro Jahr erhalten, werden keine Entschädigungen für Überstunden, sondern nur für Überzeitstunden gemäss Arbeitsgesetz gewährt.